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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

Für Seminare bei BE Safe
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im Sinne des gleich lautenden Gesetzes (AGBG). Sie gelten für das ganze Unternehmen allgemein und dürfen als solche
nicht abgeändert werden. Allein im Wege einer einzelvertraglichen zusätzlichen schriftlichen Abrede ist die Änderung einzelner Bestimmungen zu lässig.
Anmeldung:
Die Anmeldung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie in den folgenden 2 Tagen eine Anmeldebestätigung (E-Mail) mit weiteren Informationen zum Seminar und zur Bezahlung der Seminargebühr.
Jegliche Anmeldung zu einem Erste Hilfe-Kurs, Brandschutz/Evakuierungshelfer, Taktisches Notfalltraining, Kran Aus- und Fortbildung, Gabelstapler Aus- und Fortbildung oder sonstigem Seminar/ Vortrag bei BE Safe, ist ein rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Teilnehmer bzw. der entsendenden Stelle (Firma / Betrieb, Hilfsorganisation, Behörde, Pflegeeinrichtung, Pflegedienst, Schulen oder Arztpraxis).
Inhalte des Seminars / Haftung:
(1) Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.
(2) BE Safe ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.
(3) Die Seminare werden, entsprechend der Seminarart, von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. BE Safe übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Seminarunterlagen und die Durchführung des Seminars.
Rücktritt / Kündigung (Widerruf):
Der Rücktritt von einem Erste Hilfe-Kurs oder sonstigem Seminar / Vortrag muss grundsätzlich schriftlich (E-Mail) erfolgen. Sofern in den Einzelausschreibungen keine anderen Angaben erfolgen, gelten folgende Rücktrittsbedingungen: Die Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer bzw. der entsendenden Stelle bis 14 Tage vor Seminarbeginn, stellen wir Ihnen 50% der ausgewiesenen Seminargebühr in Rechnung. Nach dieser Frist wird die gesamte
Seminargebühr erhoben. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Absage einen Ersatzteilnehmer stellen können, der den Voraussetzungen entspricht, so entfällt die Stornierungsgebühr.
Absage eines Seminars / Kurses durch BE Safe:
BE Safe behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, z.B. Nichterreichen der seminartypischen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Dozentenausfall, keine passende Infrastruktur vor. Bei einer Absage
wird versucht, den Auftraggeber / Teilnehmer auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber / Teilnehmer damit einverstanden ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers / Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von BE Safe.
Gebühren und Zahlungsbedingungen:
(1) Nach Eingang der Rechnung (per E-Mail oder Post) tritt die Zahlungsfrist per sofort ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung ein. Wir bieten Überweisung als Zahlungsmöglichkeit an. Sollte der Betrag innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist nicht eingegangen sein, folgt im Anschluss eine Mahnung inkl. Mahngebühren.
(2) Verzug tritt 7 Tage nach Erhalt der Rechnung ein.
(3) Bei Betrieblichen Ersthelferkursen, Brandschutz / Evakuierungshelfern, Taktisches Notfalltraining (Inhouse) gilt die durch das Mitgliedsunternehmen gemeldete Teilnehmerzahl als verbindlich. Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen und Maximalteilnehmerzahl: 15 Personen pro Seminartag (oder Angabe in der jeweiligen Terminbestätigung / Auftragsbestätigung).

- Wenn am Seminartag Teilnehmer nicht erscheinen, stellen wir die Kosten (BG-Anteil) dem Mitgliedsunternehmen in Rechnung.
- Sollten Teilnehmer nicht von der zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallversicherungsträger übernommen werden, stellen wir dem Mitgliedsunternehmen für Erste Hilfe 50,00€ pro Person und für Brandschutzhelfer 70,00 € pro Person in Rechnung. Gleiches gilt, wenn die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft / Unfallversicherungsträger nicht verbindlich zugesagt ist (Kostenübernahmeerklärung BG / UVT bzw. genehmigtes BG-Abrechnungsformular liegt am Seminartag nicht vor).
(4) Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses.
Video, -Audio- und Fotoaufnahmen während der Seminare / Kurse: BE Safe beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Video-, Audio- und Fotoaufnahmen der Teilnehmer ohne Anspruch auf Vergütung zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Hierzu behält sich BE Safe das Recht vor, sämtliches Material auf Facebook, Instagram, der eigenen Homepage zu benutzen, auszustrahlen, abzubilden, zu vervielfältigen oder anderweitig zu veröffentlichen. BE Safe ist berechtigt diese Rechte auch an Dritte zu übertragen. Grundsätzlich werden keine persönlichen Daten veröffentlicht oder weitergegeben!
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie dieses bitte unmittelbar bei Beginn des Seminars dem Seminarleiter mit.

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